POLNISCH - DEUTSCHES ROCKFESTIVAL
2. Juli 2011
WYMIARKI
ORDNUNG
Kapitel I
ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
Diese Ordnung bestimmt Organisationsgrundsätze des Polnisch-Deutschen Rockfestivals in Wymiarki.Organisator der Veranstaltung ist das Polnisch-Deutsche Kultur- und Austauschzentrum
Kapitel II
FORM DES FESTIVALS UND TEILNAHMEBEDINGUNGEN
Das Festival dient zur Förderung von Amateur-Musikgruppen,die alle Arten von Rockmusik spielen.Anmeldung, d. h. die Anmeldungskarte (zur Entnahme aus der Seite www.4bory.pl) mit einer Demo-Aufnahme oder Link zur Internetseite mit MP3-Dateien der Gruppe sind zuzusenden an den Organisator:
per Post an:
Gminny Oœrodek Kultury i Biblioteki w Wymiarkach
ul Ksiêcia Witolda7
68-131 Wymiarki
in einer elektronischer Form
an die Adresse: festiwal@gokib.pl inklusive Dateien in Format MP3 (max 10 MB !!!) zuzuschicken.Alle Informationen über das Festival sind auf der Internetseite www.4bory.pl zu entnehmen
Die Anmeldefrist läuft am 31. Mai 2011 ab.
Nicht vollständige oder nicht fristgerecht eingereichte Anmeldungen, werden aus formellen Gründen nicht berücksichtigt.
Die Anmeldung am Festival ist gleichbedeutend mit der Annahme der Bedingungen dieser Ordnung.
Die Anmeldung ist gleichbedeutend mit der Einwilligung zur Verwendung des gesandten Materials und der eigenen persönlichen Daten der Gruppenmitglieder durch den Veranstalter zum Zweck der Werbung für das Festival.
Die Auswahl der Gruppen wird eine durch den Veranstalter berufene Kommission treffen.
Die Liste der für das Festival qualifizierten Gruppen wird auf der Internetseite veröffentlicht.
Die für die Teilnahme am Festival qualifizierten Gruppen werden darüber bis zum 10.06.2011 benachrichtigt.
Über die Reihenfolge des Auftritt auf der Festivalbühne entscheidet der Veranstalter
Wir bitten, Musik zur Präsentation für ca. 30 minLiveauftritt (inklusive Zeit zum Anschluss der Musikinstrumente) vorzubereiten
Kapitel III
DER VERANSTALTER SICHERT
Technische Profibeschallung inklusive Bedienung der Bühne
Professionelle Backline
Kostenerstattung bis zum Betrag von 100 Euro.
„ Rock-Catering”
Den Transport zum Festivalort organisieren die Gruppen im eigenen Bereich.
Kapitel IV
Im Fall der besonderen Umstände behält sich der Veranstalter das Recht zu Änderungen in der Ordnung vor.
Der Veranstalter gibt das durch die Gruppe gesandte Material nicht zurück.
Alle Streitangelegenheiten anlässlich des Festivals werden durch den Veranstalter erklärt und interpretiert
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